Rechtsprechung

1995 wurde das Wort Mobbing erstmals in einem Bremer Urteil erwähnt.

1997 definierte das Bundesarbeitsgericht, was Mobbing ist.

Erst 2001 hat Dr. Peter Wickler sich in einem Urteil ausführlich zur Problemtik Mobbing geäußert.

Bis heute gibt es kein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts.

Obwohl es seit April 2007 eine europäische Rahmenvereinbarung zu Mobbing gibt, die die Staaten verpflichtet entsprechende Einzelgesetze bis April 2010 zu verabschieden, gibt es bis heute in Deutschland kein Anti-Mobbinggesetz.

Rechtsprechung – Übersicht

http://blog.mobbing-magazin.com/allgemein/rechtsprechung-ubersicht.html

 

 

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2 Antworten zu Rechtsprechung

  1. Derzeit gibt es wieder eine Petition zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes in D – wir freuen uns über Unterstützung!
    https://www.openpetition.de/petition/online/ein-anti-mobbing-gesetz-fuer-deutschland
    Besten Dank!

  2. Petra C. Friedrich sagt:

    Ich möchte meinen Kündigungsrechtsfall und das systematische Mobbing meines ehemaligen Arbeitgebers im anschließenden Arbeitsgerichtsprozess zur Abwehr meiner Kündigungsschutzklage veröffentlichen. Vor sechs Jahren habe ich ohne Rechtsgrund meinen Arbeitsplatz verloren, den ich 16 Jahre sehr erfolgreich und ohne Fehl & Tadel als leitende Angestellte ausführte. Weil es keinen Kündigungsgrund gegen mich gab, der Betriebsrat nicht gehört wurde und keine Sozialauswahl getroffen wurde und ich nach dem Arbeitsschutzgesetz hätte wieder eingestellt oder für den Verlust meines Arbeitsplatzes gesetzlich abgefunden werden müssen, entzog mir mein Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht die mir zustehenden gesetzlichen Kündigungsschutzrechte. Durch Angabe falscher rechtliche Tatsachen zu meinem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis als Leiterin eines Kinder- und Jugenderholungszentrums, führten die rechtsvertretenden Personen meines Arbeitgebers, einen gemeinnützigen Verein, gemeinsam mit ihrem Prozessbevollmächtigten die sächsische Justiz und Gerichtsbarkeit sprichwörtlich an der Nase herum. Die Arbeitsgerichte merkten den Schwindel nicht oder wollten ihn nicht merken. Nach knapp vier Jahren Arbeitsrechtstreit über die Zuständigkeit der Gerichte und über meinen Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberstatus, verlor ich den Rechtsstreit. Die Revision zum Urteil wurde nicht zugelassen. Meine Nichtzulassungsbeschwerde wurde am BAG zurückgewiesen. Ich bin vogelfrei im Sinne der deutschen Gesetze durch meinen Arbeitgeber gestellt worden. Seit dem kämpfe ich um mein rechtliches Gehör und um meine mir durch Betrug, uneidlicher Falschaussage, falsche Verdächtigung, üble Nachrede, Nötigung und Erpressung entzogenen Grund- und Persönlichkeitsrechte. Diesen Kampf vor Gericht kann kein Einzelner allein führen. Sechs Jahren erbittertes Mobbing in der Öffentlichkeit und vor Gericht ertragen und ausgehalten zu haben, hat nicht nur meine wirtschaftliche Existenz gekostet, sondern auch meine Gesundheit. Bitte helfen Sie mir, meinen Rechtsstreit bis zur rechtlichen Klärung in allen Instanzen als „Whistleblower“-Fall mit besonders schweren Mobbing, führen zu können. Begleiten Sie meinen weiteren Rechtsweg und geben Sie Rat und Rückmeldung mit Ihren Erfahrungen. Den einmaligen Vorteil, den mein Leidensweg bei den verschiedenen Arbeits-, Gerichts-, Ermittlungs- und Strafverfahren in den vergangenen Jahren hatte, ist der Tatbestand, dass in einer Vielzahl von Gerichts- und Ermittlungsakten tausende Seiten chronologisch geordnetes Beweismaterial vorliegt, welches die strafbaren Handlungen belegt. Da ich mit meinem Arbeitgeber einen kommunalen Trägerverein als Rechtsgegner habe, kämpfe ich gegen die staatliche und politische Macht im Freistaat Sachsen. Wer kann mir helfen?
    Ich warte auf Ihre Rückmeldung. Danke.
    Petra Friedrich

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